Beitragsordnung

Beitragsordnung

DES TURN- UND SPIELVEREIN 1862 HARTMANNSDORF e.V.

 § 1 Beitragspflicht

  1. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern gemäß § 8 der Satzung Mitgliedsbeiträge, deren Höhe in § 3 dieser Beitragsordnung geregelt ist. Der Jahresbeitrag setzt sich dabei aus einem Mitgliedsbeitrag und einem Abteilungsbeitrag zusammen.
    Der Mitgliedsbeitrag sichert alle Maßnahmen der Erhaltung und Arbeitsfähigkeit des Vereins, der Versicherungsleistung zur Grundversicherung seiner Mitglieder sowie anteilig der Ausgaben für den weiteren Sportbetrieb ab. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
    Der Abteilungsbeitrag ist eine abteilungsspezifische Einnahme und wird auf Beschluss der Abteilungsversammlung erhoben, um notwendige Mehrausgaben im Sportbereich der Jeweiligen Abteilung auszugleichen.
  2. Die Mitgliedsbeiträge und Abteilungsbeiträge werden als Jahresbeiträge erhoben. Mitgliedsbeiträge und Abteilungsbeiträge können nach § 55 AO auch nicht anteilig erstattet werden, wenn ein Mitglied vorzeitig aus dem Verein ausscheidet.
  3. Die Beitragspflicht beginnt mit der Beitrittserklärung. Der Austritt kann nach § 7 der Satzung nur zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich dem Präsidium erklärt werden.

 § 2 Fälligkeit und Zahlungsweise

  1. Die Mitgliedsbeiträge und Abteilungsbeiträge werden jeweils am 1. Januar des Kalenderjahres fällig.
  2. Sofern die Mitgliedschaft erst nach dem 1. Januar begründet wird, sind die Mitgliedsbeiträge und Abteilungsbeiträge mit der Aufnahme in den Verein fällig. Sie sind dann anteilig für den Rest des Jahres in Höhe von 1/12 des Jahresbeitrages pro Monat.
  3. Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge und der Abteilungsbeiträge erfolgen grundsätzlich über Einzug vom Girokonto. Im Ausnahmefall können die Mitgliedsbeiträge und Abteilungs-beiträge beim Übungsleiter bzw. dessen Beauftragter/n in bar entrichtet werden. Über-weisungen sind wegen erhöhten Verwaltungsaufwandes nicht zulässig.
  4. Der Einzug erfolgt zum Ende des I. Quartals. Barzahlungen und deren Abrechnung haben bis spätestens 31. März zu erfolgen. Alle bis zu diesem Zeitpunkt nicht entrichteten Mitgliedsbeiträge und Abteilungsbeiträge gelten als überfällig und sind zuzüglich einer Verzugsgebühr von 5,00 Euro beizubringen.
  5. Wenn das angegebene Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist oder die Mitgliedsbeiträge und Abteilungsbeiträge aus anderen Gründen nicht eingezogen werden können, trägt das Mitglied die zusätzlich angefallenen Gebühren.

§ 3 Beitragsgruppen – Jahresbeitrag

  1. Mitgliedsbeiträge

Jedes Mitglied wird zum Jahresbeginn entsprechend seiner Aktivität bzw. Status einer Beitragsgruppe zugeordnet. Veränderungen zum Vorjahr sind der Schatzmeisterin bis spätestens 31. Januar d. J. mitzuteilen.

    1. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre – Normalbeitrag             42,00 €
    2. Kinder und Jugendliche – Mehrfachnutzer und Wettkämpfer   66,00 €
    3. Erwachsene – Normalbeitrag Freizeitsportler                           60,00 €
    4. Erwachsene – Mehrfachnutzer und Wettkampfsportler            84,00 €
    5. Fördernde Mitglieder – (Mindestbeitrag)                                   24,00 €
    6. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Mitglieder gelten als Freizeitsportler, sofern sie nicht an Wettkämpfen bzw. am Spiel-betrieb teilnehmen und nur einmal pro Woche trainieren. Wird wöchentlich mehrmals trainiert, oder werden mehrere Angebote genutzt, gilt automatisch der Mehrfachnutzer-tarif bzw. der Abteilungsbeitrag nach § 3 Punkt 2.

Fördernde Mitglieder nehmen weder am Trainings- noch am Wettkampfbetrieb teil. Sie unterstützen den Verein, indem sie einen freiwilligen Beitrag entrichten und damit ihre Mitgliedschaft erhalten.

Auszubildenden, Studenten und Sozialhilfeempfängern können vom Vorstand ermäßigte Beiträge auf Antrag gewährt werden.

2. Abteilungsbeiträge

Gerätturnen

Gerätturnen Kinder/Jugendliche (2x Training/Woche)                  20,00 €
Gerätturnen Kinder/Jugendliche (3x Training/Woche)                  60,00 €

§ 4 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig     7,50 €

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 22. März 2016 beschlossen und tritt mit der Bekanntgabe ab dem Beitragsjahr 2017 Kraft.