Die Öffnung unserer Halle ist jetzt auch möglich für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. sowie alle  Personen ab dem 19. Lebensjahr:

in Innensportanlagen die Zugangsregelung 2G-Plus

Für Trainer und Übungsleiter gilt weiterhin die 3G-Regel

Von der Testpflicht ausgenommen sind:

  • Teilnehmer bei denen ein Nachweis einer Auffrischungsimpfung (sog. Booster Impfung) besteht
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder sofern diese noch nicht eingeschult wurden
  • Schüler*Innen, die der Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen
  • Teilnehmer bei denen aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht
  • Teilnehmer bei denen Nachweise über die Erst- und Zweitimpfung (nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als drei Monate) sowie ein Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate) bestehen